
Energieberatung im Land Hamburg · für Unternehmen
Energieberatung im Land Hamburg · für Unternehmen
Energieberatung im Land Hamburg: Förderung sichern, Energiekosten dauerhaft senken
Geprüfte Energieberater für Unternehmen im Land Hamburg – von der Begehung über den Sanierungsfahrplan bis zum Förderantrag. Bis zu 3 Angebote, kostenlos und unverbindlich.
- ✓Berater mit Projekterfahrung im Land Hamburg
- ✓Bis zu 50 % BAFA-Zuschuss auf die Beratung
- ✓Pflichtaudit nach EDL-G / EnEfG möglich
- ✓Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden
Förderung der
Energieeffizienz e. V.
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Was Energieberatung im Land Hamburg besonders macht
Der Stadtstaat Hamburg hat mit dem Klimaschutzgesetz eigene Pflichten für Gründächer, Solaranlagen und Heizungserneuerung eingeführt.
Für Unternehmen bedeutet das: Sanierungsplanung frühzeitig mit Pflichten und Förderung verzahnen.
Häufig beratene Branchen im Land Hamburg: Logistik, Industrie, Handel, Medien, Gesundheitswesen.
- Typ
- Stadtstaat
- Besonderheit
- Solar- und Gründachpflicht
- Schwerpunktbranchen
- Logistik, Handel, Industrie
- PV-Ertrag
- ca. 930–1.000 kWh/kWp
Schwerpunkte unserer Berater im Land Hamburg
Solarpflicht Hamburg
PV bei Neubau und Dacherneuerung verbindlich einplanen.
Gewerbliche Kältetechnik
Hafen- und Lebensmittelbetriebe mit hohem Kältebedarf.
Energieaudit & EnEfG
Pflichten für Unternehmen ab definierten Verbrauchsschwellen.
So läuft Ihre Energieberatung im Land Hamburg ab
1. Bedarf melden
Vier kurze Fragen im Formular – ohne Vorwissen.
2. Berater-Match
Wir gleichen Ihre Angaben mit qualifizierten Beratern im Land Hamburg ab.
3. Angebote vergleichen
Bis zu 3 Angebote mit Leistungen und Kosten.
4. Umsetzen & fördern
Antrag stellen, Maßnahmen umsetzen, sparen.
Wir beraten Unternehmen unter anderem in Hamburg-Mitte, Altona, Harburg, Bergedorf, Eimsbüttel, Wandsbek.
Förderung im Land Hamburg: Bund und Land kombinieren
IFB Hamburg fördert Wärme, Solar und Effizienz zusätzlich zur BAFA-Bundesförderung. Die Bundesförderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" (EBN) übernimmt je nach Unternehmensgröße einen erheblichen Teil der Beratungskosten. Wichtig: Der Antrag muss vor Beauftragung gestellt werden – unsere Partner übernehmen das für Sie.
bis 50 %
Zuschuss auf die Beratungskosten (BAFA/EBN)
bis 30 %
typische Einsparung beim Energieverbrauch
ab 2,5 GWh
Energiemanagement-Pflicht nach EnEfG
Häufige Fragen zur Energieberatung im Land Hamburg
Was kostet eine Energieberatung für Unternehmen im Land Hamburg?
Die Kosten hängen von Objektgröße, Anlagentechnik und Zielsetzung ab. Für kleinere Nichtwohngebäude liegen sie meist im vierstelligen Bereich, für komplexe Standorte deutlich höher. Über die BAFA-Bundesförderung werden bis zu 50 % der Beratungskosten übernommen – der Eigenanteil sinkt entsprechend.
Wie schnell erhalte ich Angebote im Land Hamburg?
In der Regel melden sich passende Berater innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage. Sie erhalten bis zu drei Angebote und entscheiden anschließend frei, ob und mit wem Sie zusammenarbeiten.
Ist mein Unternehmen im Land Hamburg zum Energieaudit verpflichtet?
Nicht-KMU sind nach EDL-G alle vier Jahre auditpflichtig. Nach dem Energieeffizienzgesetz kommen ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 GWh pro Jahr weitere Pflichten hinzu, ab 7,5 GWh ein Energie- oder Umweltmanagementsystem. Wir prüfen Ihre Einordnung im ersten Gespräch.
Welche Maßnahmen lohnen sich im Land Hamburg zuerst?
Erfahrungsgemäß zuerst: Solarpflicht Hamburg, Gewerbliche Kältetechnik, Energieaudit & EnEfG. Die verbindliche Reihenfolge ergibt sich aus Ihren Verbrauchsdaten und der Wirtschaftlichkeitsrechnung des Beraters.
Muss ich die Beratung selbst beim Fördermittelgeber anmelden?
Nein. Die Antragstellung übernimmt in der Regel der beauftragte Energieberater bzw. dessen Team – wichtig ist nur, dass der Antrag vor der Beauftragung gestellt wird.
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