Energieberater bei einer Gebäudebegehung in Mecklenburg-Vorpommern

Energieberatung in Mecklenburg-Vorpommern · für Unternehmen

Energieberatung in Mecklenburg-Vorpommern: Förderung sichern, Energiekosten dauerhaft senken

Geprüfte Energieberater für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern – von der Begehung über den Sanierungsfahrplan bis zum Förderantrag. Bis zu 3 Angebote, kostenlos und unverbindlich.

  • Berater mit Projekterfahrung in Mecklenburg-Vorpommern
  • Bis zu 50 % BAFA-Zuschuss auf die Beratung
  • Pflichtaudit nach EDL-G / EnEfG möglich
  • Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden
BVFEBundesverband zur
Förderung der
Energieeffizienz e. V.
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Was Energieberatung in Mecklenburg-Vorpommern besonders macht

Tourismus, Ernährungswirtschaft und maritime Industrie prägen Mecklenburg-Vorpommern. Hotels und Kliniken zählen zu den größten gewerblichen Verbrauchern.

Wärmepumpen, Solarthermie und Lüftungsoptimierung sind hier besonders wirtschaftlich.

Häufig beratene Branchen in Mecklenburg-Vorpommern: Tourismus & Hotellerie, Gesundheitswesen, Ernährungswirtschaft, Werften, Landwirtschaft.

Landeshauptstadt
Schwerin
Schwerpunktbranchen
Tourismus, Ernährung, Maritime Wirtschaft
Typische Objekte
Hotel, Klinik, Produktion
PV-Ertrag
ca. 970–1.040 kWh/kWp

Schwerpunkte unserer Berater in Mecklenburg-Vorpommern

Hotellerie & Wellness

Warmwasser, Pool- und Lüftungstechnik verursachen die Hauptkosten.

Ernährungswirtschaft

Kälte und Prozesswärme mit Wärmerückgewinnung koppeln.

Windstrom nutzen

Eigenstrom- und PPA-Modelle in windstarken Regionen.

So läuft Ihre Energieberatung in Mecklenburg-Vorpommern ab

  1. 1. Bedarf melden

    Vier kurze Fragen im Formular – ohne Vorwissen.

  2. 2. Berater-Match

    Wir gleichen Ihre Angaben mit qualifizierten Beratern in Mecklenburg-Vorpommern ab.

  3. 3. Angebote vergleichen

    Bis zu 3 Angebote mit Leistungen und Kosten.

  4. 4. Umsetzen & fördern

    Antrag stellen, Maßnahmen umsetzen, sparen.

Wir beraten Unternehmen unter anderem in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund, Greifswald, Wismar.

Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: Bund und Land kombinieren

Landesförderung über das LFI und BAFA-Zuschüsse decken Beratung und Umsetzung ab. Die Bundesförderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" (EBN) übernimmt je nach Unternehmensgröße einen erheblichen Teil der Beratungskosten. Wichtig: Der Antrag muss vor Beauftragung gestellt werden – unsere Partner übernehmen das für Sie.

bis 50 %

Zuschuss auf die Beratungskosten (BAFA/EBN)

bis 30 %

typische Einsparung beim Energieverbrauch

ab 2,5 GWh

Energiemanagement-Pflicht nach EnEfG

Häufige Fragen zur Energieberatung in Mecklenburg-Vorpommern

Was kostet eine Energieberatung für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern?

Die Kosten hängen von Objektgröße, Anlagentechnik und Zielsetzung ab. Für kleinere Nichtwohngebäude liegen sie meist im vierstelligen Bereich, für komplexe Standorte deutlich höher. Über die BAFA-Bundesförderung werden bis zu 50 % der Beratungskosten übernommen – der Eigenanteil sinkt entsprechend.

Wie schnell erhalte ich Angebote in Mecklenburg-Vorpommern?

In der Regel melden sich passende Berater innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage. Sie erhalten bis zu drei Angebote und entscheiden anschließend frei, ob und mit wem Sie zusammenarbeiten.

Ist mein Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern zum Energieaudit verpflichtet?

Nicht-KMU sind nach EDL-G alle vier Jahre auditpflichtig. Nach dem Energieeffizienzgesetz kommen ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 GWh pro Jahr weitere Pflichten hinzu, ab 7,5 GWh ein Energie- oder Umweltmanagementsystem. Wir prüfen Ihre Einordnung im ersten Gespräch.

Welche Maßnahmen lohnen sich in Mecklenburg-Vorpommern zuerst?

Erfahrungsgemäß zuerst: Hotellerie & Wellness, Ernährungswirtschaft, Windstrom nutzen. Die verbindliche Reihenfolge ergibt sich aus Ihren Verbrauchsdaten und der Wirtschaftlichkeitsrechnung des Beraters.

Muss ich die Beratung selbst beim Fördermittelgeber anmelden?

Nein. Die Antragstellung übernimmt in der Regel der beauftragte Energieberater bzw. dessen Team – wichtig ist nur, dass der Antrag vor der Beauftragung gestellt wird.

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